In Folge 2 des Podcasts geht Felicita mit der These “Ein Patentanspruch darf manchmal auch lang sein” ins Rennen und erklärt, wie sie zu einigen typischen Mantras steht:
- Mantra 1: “Nur ein kurzer Anspruch 1 ist ein guter Anspruch”
- Mantra 2: “Jedes Anspruchsmerkmal muss maximal breit formuliert sein”
- Mantra 3: “Die Merkmalsformulierung soll Interpretationsspielraum ermöglichen, um später eine Verletzung “hineininterpretieren” zu können”
Links:
- Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
- Tagesschau-Artikel “Wenig Erfindergeist bei den Erneuerbaren”
- Studie von Eric Sutton “Pursuit of Extremely Short Patent Claims”
Hier geht’s zur Folge:
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